Every purchase is preceded by a personal consultation. Non-binding.
Our Tree Owners
Visit Your Trees — Anytime
Tree owners visit the plantation regularly. Trust through experience.
Tree owner on site — trees over 6 meters tall.
Personal visit — tangible asset.
Guided tour for all tree owners.
3 countries · approx. 255 hectares
Our Plantations
3 Countries. One Standard.
Approx. 255 hectares in Kosovo, North Macedonia and Croatia — approx. 160,000 trees growing every day. Non-invasive Greenchild-Kiri hybrid, patent pending.
Responsible for content (§ 18 para. 2 MStV): Greenchild LLC M.Meha, Greenchild Street 70000 Ferizaj, Kosovo
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General Terms and Conditions
These General Terms and Conditions apply to the purchase of trees from Greenchild LLC. The legally binding version is the German original below.
1. Einleitung
1.1 Auf den Plantagen der Greenchild L.L.C (GC) im Kosovo und in Ländern der EU werden Paulownia-Bäume (Kiri-Bäume) gemäß einem eigens entwickelten, nachhaltigen und systematischen Plantagenmanagement angepflanzt und bewirtschaftet. Die Pflege erfolgt nach ökologischen Standards unter Einhaltung der internationalen Richtlinien betreffend nachhaltige Forst- und Plantagenwirtschaft.
1.2 Die GC pflanzt grundsätzlich keine Setzlinge oder Sämlinge ein, sondern nur qualitatives Wurzelwerk.
1.3 Die Paulownia-Bäume aus dem Bestand der Greenchild sollen im normalen und zu erwartenden Geschehensablauf über zwölf Jahre zu abholzbaren Bäumen heranwachsen. Der Baumbestand wird beim Erreichen der Schlagreife geerntet.
2. Kaufgegenstand und Risiko
2.1 Der Käufer ist sich bewusst, dass er ein Naturprodukt erwirbt und dass das qualitative und quantitative Ergebnis der Aufzucht von Baum zu Baum und Jahr zu Jahr unterschiedlich sein kann.
2.2 Außerdem ist sich der Käufer bewusst, dass ein etwaiger Gewinn aus dem Verkauf des Holzes der von ihm erworbenen Bäume von der zum Schlagzeitpunkt gegebenen Holzqualität dieser Bäume und den zum Verkaufszeitpunkt auf dem Holzmarkt für diese Bäume erzielbaren Preisen abhängt.
2.3 Der Käufer ist sich auch bewusst, dass der Kauf von Bäumen ein mittel- bis langfristiges Engagement darstellt.
3. Kaufvertrag
3.1 Mit Unterzeichnung des Kaufvertrags erwirbt der Käufer von der GC eine bestimmte Anzahl Bäume zu einem zuvor festgelegten Preis.
3.2 Das Zustandekommen eines Kaufvertrags setzt den gleichzeitigen Abschluss eines Dienstleistungsvertrags und die Erteilung des Verkaufsauftrags für das Holz nach der Schlagung der Bäume voraus.
3.3 Der Kaufpreis für die vom Käufer gekaufte Anzahl Bäume ergibt sich aus dem Bestellschein und ist innerhalb von sieben Tagen nach Unterzeichnung des Bestellscheins ohne Abzug zu bezahlen. Weitere Zahlungspflichten seitens des Käufers über den vereinbarten Kaufpreis hinaus bestehen nicht. Insbesondere sind alle Kosten mit Zahlung des Kaufpreises abgegolten.
3.4 Die GC verpflichtet sich, die für die Standzeit der Bäume auf der Plantage budgetierten Kosten für die Pflege und die Ernte der Bäume auf dem Konto der Greenchild L.L.C zu separieren und damit die ihr entstehenden Kosten aus dem Dienstleistungsvertrag zu sichern.
3.5 Durch den Kauf der Bäume, welche im Kosovo oder in anderen Ländern gepflanzt werden, die Eintragung des Käufers in die Inventarisierungsliste der GC und die Mitteilung der in der Baumerwerbsurkunde angegebenen Baumnummern im Wege der Aushändigung der Baumerwerbsurkunde erwirbt der Käufer nach Maßgabe von Ziffer 6 das Eigentum an den von ihm gekauften Bäumen sowie das Recht, die den erworbenen Bäumen auf der Plantage zugeordneten Flächen für die Laufzeit von zwölf Jahren ab Einpflanzung auf der Plantage zur Aufzucht der Bäume zu nutzen.
3.6 Bei Überschreitung der vertraglich festgelegten Zahlungsfristen um mindestens zehn Tage und solange die GC den vollständigen Kaufpreis noch nicht erhalten hat, kann die GC jederzeit und ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag und dem Dienstleistungsvertrag zurücktreten. Die bereits gezahlten Beträge werden in diesem Fall nach Abzug einer Kostenpauschale von zehn Prozent vom Gesamtkaufpreis, innerhalb von vier Wochen zurück überwiesen.
3.7 Die von der GC zum Kauf angebotenen Bäume stehen vor der Übertragung des Eigentums auf den Käufer rechtmäßig und uneingeschränkt im Eigentum der GC. Jegliche weitere Gewährleistung wird, vorbehaltlich Ziffer 7.1 ausgeschlossen.
4. Dienstleistungsvertrag
4.1 Der Käufer beauftragt und ermächtigt die GC, bestmögliche Handlungen vorzunehmen, welche zur Wertentwicklung und Werterhaltung der Bäume notwendig sind.
4.2 Damit für ideale Wachstumsbedingungen gesorgt ist, wird die GC regelmäßig Pflegearbeiten vornehmen, um dadurch den Bäumen möglichst ein Optimum an Nährstoffen, Raum und Licht zu verschaffen. Die Handlungen zur Hege und Pflege der Bäume, sowie der genaue Zeitpunkt der Schlussernte werden unter folgenden Aspekten von der GC bestimmt: Wachstumsprofil und Größe der Bäume, ökonomische Faktoren, wie dem Marktpreis für Edelhölzer, rechtliche Verpflichtungen. Die GC empfiehlt dem Baumeigentümer rechtzeitig den idealen Erntezeitpunkt.
4.3 Der Dienstleistungsvertrag sowie das Nutzungsrecht gemäß Ziffer 3.5 bzw. 3.6 endet mit Ernte der Bäume.
5. Plantagenflächen
5.1 Nach Ablauf des Pachtvertrags erlischt das Recht des Käufers auf die Nutzung der Plantagenfläche. Für die Verwertung und Bereinigung der auf der Plantagenfläche zurückbleibenden organischen Restmasse ist die GC auf eigene Kosten verantwortlich.
6. Eigentumsübergang
6.1 Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags und Überweisung des Kaufpreises auf das Konto der GC werden die Käuferdaten in die Inventarisierungsliste eingetragen und der Käufer erhält ein Baumzertifikat. Jeder Baum ist nummeriert. Die Baumnummern des Käufers, sowie Standort- und Zuordnungsdaten der gekauften Bäume, werden in dem Baumzertifikat angegeben.
6.2 Der Käufer kann seine Bäume jederzeit, jedoch nur mit Weitergabe aller Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag, einschließlich der sich aus diesen AGB ergebenden Rechte und Pflichten, einem Dritten verkaufen und diesem das Eigentum übertragen. Der Dritte wird in die Inventarisierungsliste erst dann eingetragen, wenn die in der Inventarisierungsliste aktuell registrierte Person das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Übertragungsformular zugestellt hat. Das Formular kann bei der GC zum gegebenen Zeitpunkt angefordert werden. Ohne diese Meldung gilt gegenüber GC die letzte gemeldete Person gemäß Inventarisierungsliste als Eigentümer der Bäume.
6.3 Das Baumzertifikat gilt nicht als Wertpapier im Rechtssinne.
7. Haftung und Zusicherungen
7.1 Die Greenchild gewährleistet dem Käufer, falls ein oder mehrere Bäume in den ersten zwei Jahren nach der Einpflanzung auf der Plantage nicht anwachsen sollten, diese Bäume kostenfrei zu ersetzen.
7.2 GC haftet in jedem Fall nicht für Schäden, die aufgrund höherer Gewalt entstehen.
7.3 Schadenersatzansprüche gegenüber GC beschränken sich auf Schäden, die GC vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.
7.4 Durch die getrennten Besitzverhältnisse bleibt der Käufer der Kiri-Bäume stets Eigentümer. Auch bei einer eher unwahrscheinlichen Insolvenz der Gesellschaft, kann der Baumeigentümer seinen Baumbestand verkaufen oder durch andere verwalten lassen. Die Bäume sind Eigentum des Käufers und nicht Teil einer eventuellen Konkursmasse.
8. Kontrolle und Ernte
8.1 Der Käufer kann seine Kiri-Bäume nach Absprache mit der jeweiligen Plantagenverwaltung der GC besichtigen.
8.2 Die GC sieht die Schlussernte nach zwölf Jahren, gerechnet ab Anpflanzung auf der Plantage, vor. Sollte es auf Grund von klimatischen oder technischen Umständen zu Wachstumsverzögerungen gegenüber der geplanten Entwicklung kommen, behält sich die GC vor, die Ernte bzw. Schlagung der Bäume um bis zu zwei weitere Jahre hinauszuschieben.
8.3 In Übereinstimmung mit dem Baumeigentümer wird von der GC der konkrete Schlagzeitpunkt der Bäume bestimmt.
9. Vertragsergänzungen und Vertragsänderungen
9.1 Vertragsergänzungen oder -änderungen können nur einvernehmlich erfolgen und bedürfen, um gültig zu sein, der Schriftform. Der Schriftform gleichgestellt sind elektronische Übermittlungen, die eine dauerhafte Aufzeichnung ermöglichen wie Fax oder E-Mail.
10. Datenschutz
10.1 Der Käufer erklärt sich hiermit einverstanden, dass die Greenchild zwecks Erfüllung der Verträge Daten des Käufers/Eigentümers bearbeitet und elektronisch speichert.
11. Mitteilungen
11.1 Die GC informiert den Käufer regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über die Aktivitäten und Entwicklungen auf der Greenchild-Plantage.
12. Salvatorische Klausel
12.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zielen der Parteien in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.