Alles beginnt im Labor. An der Universität Ss. Kyrill und Method in Skopje werden unsere Greenchild-Kiri Setzlinge unter wissenschaftlichen Standards gezüchtet. Unter der Leitung von Dr. Jeton Shala entsteht jeder Setzling durch Mikropropagation — ein Verfahren, das genetisch identische, krankheitsresistente Pflanzen garantiert.
Unsere zum Patent angemeldete Greenchild-Kiri Hybride ist nicht-invasiv: Sie vermehrt sich ausschließlich durch kontrollierte Laborzucht — keine Wildaussaat, kein invasives Wachstum.
Verfahren
Mikropropagation
Standort
Universität Skopje
Leitung
Dr. Jeton Shala
Ergebnis
Patentierung in Bearbeitung
↓
2
Pflanzung
Pflanzung auf der Plantage
Sobald die Setzlinge im Labor die nötige Reife erreicht haben, werden sie auf eine unserer Plantagen in Kosovo, Nordmazedonien oder Kroatien gebracht. Unser lokales Team — erfahrene Landwirte und Forstexperten — pflanzt jeden Baum nach einem präzisen Raster: 625 Bäume pro Hektar, mit genau berechnetem Abstand für optimales Wachstum.
Jeder Baum erhält eine eindeutige Kennung und wird seinem Besitzer zugeordnet. Ab diesem Moment wächst Ihr Baum auf Ihrem dokumentierten Standort.
Dichte
625 Bäume / ha
Standorte
3 Länder
Boden
pH 6,5 optimal
Höhenlage
573 m (Kosovo)
↓
3
8–12 Jahre
Wachstum & Pflege
Paulownia ist der am schnellsten wachsende Nutzbaum der Welt. Bis zu 5 Meter im ersten Jahr, bis zu 20 Meter nach 12 Jahren. Während der gesamten Wachstumsphase kümmert sich unser Team vor Ort um alles: Bewässerung, Schädlingskontrolle, Düngung — und das auf natürliche Weise.
200 Bienenvölker leben auf unserer Plantage. Schafe grasen zwischen den Baumreihen und liefern natürlichen Dünger. Kein Einsatz von Chemie — ein funktionierendes Ökosystem, das sich selbst stärkt. Videoüberwachung rund um die Uhr sorgt für Sicherheit.
Wachstum / Jahr
Bis zu 5 m
CO₂ / Baum / Jahr
Ca. 300 kg
CO₂ aus dem Boden
+ ca. 300 kg
Sonnenstunden
2.200+ / Jahr
Bewässerung
Professionell
↓
4
Nach 8–12 Jahren
Ernte
Nach 8–12 Jahren hat jeder Paulownia-Baum seine volle Reife erreicht: ca. 18–20 Meter Höhe, 40–44 cm Stammdurchmesser und ein Holzvolumen von ca. 1,3–1,6 m³. Die Ernte erfolgt professionell durch unser Team vor Ort.
Das Besondere an Paulownia: Nach der Fällung kann der Baum aus dem Stumpf neu austreiben. Eine zweite Ernte ist möglich — der Zyklus beginnt von vorne, ohne Neupflanzung.
Holz pro Baum
1,3–1,6 m³
Stammhöhe
18–20 m
Durchmesser
40–44 cm
Regeneration
Neuaustrieb möglich
↓
5
Verarbeitung
Edelholz
Das geerntete Paulownia-Holz wird in unserem eigenen Sägewerk direkt an der Plantage verarbeitet und getrocknet — vom Baum zum fertigen Produkt ohne Zwischenhändler. Paulownia-Schnittholz erzielt einen Marktpreis von ca. 400 €/m³.
Als leichtestes Edelholz der Welt wird Paulownia weltweit für hochwertige Produkte eingesetzt: Surfboards, Möbel, Musikinstrumente, Sportgeräte und Bootsbau. Die einzigartige Kombination aus geringem Gewicht und hoher Stabilität macht es zum „Aluminium des Holzes".
Marktpreis
Ca. 400 €/m³
Gewicht
300 kg/m³
Verarbeitung
Eigenes Sägewerk
Einsatz
Weltweit
Paulownia-Holz
Einsatzgebiete weltweit
Bootsbau
Ultraleicht und wasserresistent.
Möbel
Edles Design, geringes Gewicht.
Instrumente
Hervorragende Resonanz.
Sportgeräte
Surfboards, Skier, Rahmen.
Begleiten Sie den Weg von Anfang an
Ab 249 € pro Baum. Pflanzung, Pflege, Ernte — alles inklusive.
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Stand: Juli 2026
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15. Aktualität und Änderung
Wir passen diese Datenschutzerklärung an, sobald Änderungen der Datenverarbeitung dies erforderlich machen. Es gilt die jeweils aktuelle, hier veröffentlichte Fassung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Einleitung
1.1 Auf den Plantagen der Greenchild L.L.C (GC) im Kosovo und in Ländern der EU werden Paulownia-Bäume (Kiri-Bäume) gemäß einem eigens entwickelten, nachhaltigen und systematischen Plantagenmanagement angepflanzt und bewirtschaftet. Die Pflege erfolgt nach ökologischen Standards unter Einhaltung der internationalen Richtlinien betreffend nachhaltige Forst- und Plantagenwirtschaft.
1.2 Die GC pflanzt grundsätzlich keine Setzlinge oder Sämlinge ein, sondern nur qualitatives Wurzelwerk.
1.3 Die Paulownia-Bäume aus dem Bestand der Greenchild sollen im normalen und zu erwartenden Geschehensablauf über zwölf Jahre zu abholzbaren Bäumen heranwachsen. Der Baumbestand wird beim Erreichen der Schlagreife geerntet.
2. Kaufgegenstand und Risiko
2.1 Der Käufer ist sich bewusst, dass er ein Naturprodukt erwirbt und dass das qualitative und quantitative Ergebnis der Aufzucht von Baum zu Baum und Jahr zu Jahr unterschiedlich sein kann.
2.2 Außerdem ist sich der Käufer bewusst, dass ein etwaiger Gewinn aus dem Verkauf des Holzes der von ihm erworbenen Bäume von der zum Schlagzeitpunkt gegebenen Holzqualität dieser Bäume und den zum Verkaufszeitpunkt auf dem Holzmarkt für diese Bäume erzielbaren Preisen abhängt.
2.3 Der Käufer ist sich auch bewusst, dass der Kauf von Bäumen ein mittel- bis langfristiges Engagement darstellt.
3. Kaufvertrag
3.1 Mit Unterzeichnung des Kaufvertrags erwirbt der Käufer von der GC eine bestimmte Anzahl Bäume zu einem zuvor festgelegten Preis.
3.2 Das Zustandekommen eines Kaufvertrags setzt den gleichzeitigen Abschluss eines Dienstleistungsvertrags und die Erteilung des Verkaufsauftrags für das Holz nach der Schlagung der Bäume voraus.
3.3 Der Kaufpreis für die vom Käufer gekaufte Anzahl Bäume ergibt sich aus dem Bestellschein und ist innerhalb von sieben Tagen nach Unterzeichnung des Bestellscheins ohne Abzug zu bezahlen. Weitere Zahlungspflichten seitens des Käufers über den vereinbarten Kaufpreis hinaus bestehen nicht. Insbesondere sind alle Kosten mit Zahlung des Kaufpreises abgegolten.
3.4 Die GC verpflichtet sich, die für die Standzeit der Bäume auf der Plantage budgetierten Kosten für die Pflege und die Ernte der Bäume auf dem Konto der Greenchild L.L.C zu separieren und damit die ihr entstehenden Kosten aus dem Dienstleistungsvertrag zu sichern.
3.5 Durch den Kauf der Bäume, welche im Kosovo oder in anderen Ländern gepflanzt werden, die Eintragung des Käufers in die Inventarisierungsliste der GC und die Mitteilung der in der Baumerwerbsurkunde angegebenen Baumnummern im Wege der Aushändigung der Baumerwerbsurkunde erwirbt der Käufer nach Maßgabe von Ziffer 6 das Eigentum an den von ihm gekauften Bäumen sowie das Recht, die den erworbenen Bäumen auf der Plantage zugeordneten Flächen für die Laufzeit von zwölf Jahren ab Einpflanzung auf der Plantage zur Aufzucht der Bäume zu nutzen.
3.6 Bei Überschreitung der vertraglich festgelegten Zahlungsfristen um mindestens zehn Tage und solange die GC den vollständigen Kaufpreis noch nicht erhalten hat, kann die GC jederzeit und ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag und dem Dienstleistungsvertrag zurücktreten. Die bereits gezahlten Beträge werden in diesem Fall nach Abzug einer Kostenpauschale von zehn Prozent vom Gesamtkaufpreis, innerhalb von vier Wochen zurück überwiesen.
3.7 Die von der GC zum Kauf angebotenen Bäume stehen vor der Übertragung des Eigentums auf den Käufer rechtmäßig und uneingeschränkt im Eigentum der GC. Jegliche weitere Gewährleistung wird, vorbehaltlich Ziffer 7.1 ausgeschlossen.
4. Dienstleistungsvertrag
4.1 Der Käufer beauftragt und ermächtigt die GC, bestmögliche Handlungen vorzunehmen, welche zur Wertentwicklung und Werterhaltung der Bäume notwendig sind.
4.2 Damit für ideale Wachstumsbedingungen gesorgt ist, wird die GC regelmäßig Pflegearbeiten vornehmen, um dadurch den Bäumen möglichst ein Optimum an Nährstoffen, Raum und Licht zu verschaffen. Die Handlungen zur Hege und Pflege der Bäume, sowie der genaue Zeitpunkt der Schlussernte werden unter folgenden Aspekten von der GC bestimmt: Wachstumsprofil und Größe der Bäume, ökonomische Faktoren, wie dem Marktpreis für Edelhölzer, rechtliche Verpflichtungen. Die GC empfiehlt dem Baumeigentümer rechtzeitig den idealen Erntezeitpunkt.
4.3 Der Dienstleistungsvertrag sowie das Nutzungsrecht gemäß Ziffer 3.5 bzw. 3.6 endet mit Ernte der Bäume.
5. Plantagenflächen
5.1 Nach Ablauf des Pachtvertrags erlischt das Recht des Käufers auf die Nutzung der Plantagenfläche. Für die Verwertung und Bereinigung der auf der Plantagenfläche zurückbleibenden organischen Restmasse ist die GC auf eigene Kosten verantwortlich.
6. Eigentumsübergang
6.1 Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags und Überweisung des Kaufpreises auf das Konto der GC werden die Käuferdaten in die Inventarisierungsliste eingetragen und der Käufer erhält ein Baumzertifikat. Jeder Baum ist nummeriert. Die Baumnummern des Käufers, sowie Standort- und Zuordnungsdaten der gekauften Bäume, werden in dem Baumzertifikat angegeben.
6.2 Der Käufer kann seine Bäume jederzeit, jedoch nur mit Weitergabe aller Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag, einschließlich der sich aus diesen AGB ergebenden Rechte und Pflichten, einem Dritten verkaufen und diesem das Eigentum übertragen. Der Dritte wird in die Inventarisierungsliste erst dann eingetragen, wenn die in der Inventarisierungsliste aktuell registrierte Person das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Übertragungsformular zugestellt hat. Das Formular kann bei der GC zum gegebenen Zeitpunkt angefordert werden. Ohne diese Meldung gilt gegenüber GC die letzte gemeldete Person gemäß Inventarisierungsliste als Eigentümer der Bäume.
6.3 Das Baumzertifikat gilt nicht als Wertpapier im Rechtssinne.
7. Haftung und Zusicherungen
7.1 Die Greenchild gewährleistet dem Käufer, falls ein oder mehrere Bäume in den ersten zwei Jahren nach der Einpflanzung auf der Plantage nicht anwachsen sollten, diese Bäume kostenfrei zu ersetzen.
7.2 GC haftet in jedem Fall nicht für Schäden, die aufgrund höherer Gewalt entstehen.
7.3 Schadenersatzansprüche gegenüber GC beschränken sich auf Schäden, die GC vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.
7.4 Durch die getrennten Besitzverhältnisse bleibt der Käufer der Kiri-Bäume stets Eigentümer. Auch bei einer eher unwahrscheinlichen Insolvenz der Gesellschaft, kann der Baumeigentümer seinen Baumbestand verkaufen oder durch andere verwalten lassen. Die Bäume sind Eigentum des Käufers und nicht Teil einer eventuellen Konkursmasse.
8. Kontrolle und Ernte
8.1 Der Käufer kann seine Kiri-Bäume nach Absprache mit der jeweiligen Plantagenverwaltung der GC besichtigen.
8.2 Die GC sieht die Schlussernte nach zwölf Jahren, gerechnet ab Anpflanzung auf der Plantage, vor. Sollte es auf Grund von klimatischen oder technischen Umständen zu Wachstumsverzögerungen gegenüber der geplanten Entwicklung kommen, behält sich die GC vor, die Ernte bzw. Schlagung der Bäume um bis zu zwei weitere Jahre hinauszuschieben.
8.3 In Übereinstimmung mit dem Baumeigentümer wird von der GC der konkrete Schlagzeitpunkt der Bäume bestimmt.
9. Vertragsergänzungen und Vertragsänderungen
9.1 Vertragsergänzungen oder -änderungen können nur einvernehmlich erfolgen und bedürfen, um gültig zu sein, der Schriftform. Der Schriftform gleichgestellt sind elektronische Übermittlungen, die eine dauerhafte Aufzeichnung ermöglichen wie Fax oder E-Mail.
10. Datenschutz
10.1 Der Käufer erklärt sich hiermit einverstanden, dass die Greenchild zwecks Erfüllung der Verträge Daten des Käufers/Eigentümers bearbeitet und elektronisch speichert.
11. Mitteilungen
11.1 Die GC informiert den Käufer regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über die Aktivitäten und Entwicklungen auf der Greenchild-Plantage.
12. Salvatorische Klausel
12.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zielen der Parteien in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.